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Unser Beratungsportfolio

Medizin-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Healthcare Compliance und Tax Compliance

Medizinrecht

Steuerrecht

Unsere Sozietät ist auf das Medizin-, Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, die Compliance-Beratung im Healthcare- und Tax-Sektor sowie auf das Medizinrecht und das Steuerrecht spezialisiert.

Das Medizinstrafrecht (z.B. Korruption im Gesundheitswesen, des Abrechnungsbetrug, der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit vermeintlichen Behandlungsfehlern, Verstöße gegen das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht) und das Steuerstrafrecht (z.B. die Steuerhinterziehung, das Zollstrafrecht) bilden spezielle Gebiete des Wirtschaftsstrafrechts ab.

Damit eng verbunden ist die Etablierung, Überprüfung und Betreuung von Compliance- und Hinweisgeber-Systemen zur Prävention und internen Aufklärung (Internal Investigation) bezogen auf steuerrechtliche Verpflichtungen (Tax) und im sowie  im Gesundheitswesen (Healthcare & Life Science), um strafrechtliche Vorwürfe gegen Verantwortliche des Unternehmens zu vermeiden.

Unser Beratungsportfolio im Wirtschaftsstrafrecht umfasst zudem insbesondere:

  • Arbeitsstrafrecht (z.B. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Mindestlohnverstöße, illegale Ausländerbeschäftigung);
  • Sportstrafrecht (z.B. die Manipulation von Wettkämpfen, Doping);
  • Umweltstrafrecht ( z.B. die Verunreinigung von Gewässern, Böden oder der Luft, illegale Entsorgung von Abfällen);

Ferner verfügen wir über ausgewiesene Expertisen im Medizinrecht und im Steuerrecht.

Im Medizinrecht beraten wir ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker sowie Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller und arbeiten eng mit Haftpflichtversicherern zusammen bzw. werden für Leistungserbringer in deren Auftrag tätig.

Im ambulanten Sektor beraten wir im Zahnarzt- und Arzthaftungsrecht, (zahn)ärztlichen Gebührenrecht, (zahn)ärztlichen Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, Kassenarztrecht, Kassenzahnarztrecht einschließlich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Institut des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und des Zahnmedizinischen Versorgungszentrums (ZMVZ). Darüber hinaus beraten wir Sie bei Änderungen der Gesellschafterstruktur und Gesellschaftsform einer Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und MVZ-Trägergesellschaft sowie bei Praxisverkäufen. Außerdem vertreten wir Sie bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Im stationären Bereich beraten wir ebenfalls im Haftungsrecht, Medizinprodukterecht, Forschungsrecht, Krankenhausrecht und begleiten Strukturmerkmalsprüfungen.

Über eine besondere Expertise verfügen wir zudem in sämtlichen Rechtsfragen der Telemedizin (Digital Health) und des medizinischen Datenschutzrechts.

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