Was ist Compliance?
Der Begriff „Compliance“ ist inzwischen weit verbreitet. Als Auslöser der aktuellen Compliance-Debatte können die Entscheidungen des BGH zum sog. Berliner Straßenreinigungsskandal angesehen werden (BGHSt 54, 44; BGH, NJW 2009, 2900; BGH, NStZ 2009, 342). Gesetzlich definiert ist „Compliance“ im deutschen Recht indes nicht. Wörtlich übersetzt bedeutet er „Normbefolgung“ und beschreibt damit eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Letztlich bedeutet Compliance aber mehr, nämlich die Gesamtheit der Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf sämtliche gesetzlichen und unternehmenseigenen Ge- und Verbote gewährleisten soll. Die Verantwortlichen eines Unternehmens müssen – unabhängig davon, ob es sich um ein Großunternehmen, ein mittelständisches Unternehmen oder ein Kleinunternehmen handelt – also den Betriebsablauf so organisieren, dass aus dem Unternehmen heraus weder durch den Unternehmer noch durch seine Mitarbeiter Straftaten und/oder Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen behördliche Genehmigungen begangen werden.
Das Ziel von Compliance ist also die Minimierung von (häufig strafrechtlichen) Haftungsrisiken durch die Etablierung von Prozessen zur Aufdeckung und Eliminierung von Rechtsverletzungen. Inzwischen gibt es – unabhängig von oben zitierten BGH-Entscheidungen – verschiedene Ansätze zur Etablierung des Compliance-Gedankens im deutschen Rechtssystem, z.B. den auf §§ 30, 130 OWiG basierenden Vorschlag des Deutschen Instituts für Compliance e.V. zur Schaffung eines sog. Compliance-Anreiz-Gesetzes (CompAG) oder den Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Schaffung eines Gesetzes zur Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden (Verbandsstrafgesetzbuch – VerbStrG) (www.justiz.nrw.de). Ganz gleich, ob und welche gesetzgeberischen Maßnahmen es in der Zukunft in Bezug auf „Compliance“ geben wird, besteht eine umfassende Organisationsverantwortung von Unternehmern für ihr Unternehmen im vorbeschriebenen Sinn schon heute.
Ihre Ansprechpartner

Für Compliance-Beratungen stehen Ihnen insbesondere in den Bereichen der Tax Compliance unser Partner Dr. Dr. Bernd Josef Fehn als Rechtsanwalt und Steuerberater sowie der Healthcare Compliance unser Partner Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht zur Verfügung.
Grundsätze und Instrumente der Compliance-Beratung
Unsere Grundsätze der Compliance-Beratung
Vor diesem Hintergrund ist nach unserer Überzeugung Grundvoraussetzung für eine effektive Compliance-Beratung ein tiefgreifendes Verständnis für unternehmerisches Handeln, komplexe wirtschaftliche Zusammenhänge im nationalen Markt und in internationalen Märkten sowie für verschiedenste juristische Bereiche und Regelungen. Da sich die Kanzlei selbst als Unternehmen versteht und auf die langjährige Beratung von Unternehmen aus verschiedenen Branchen zurückblicken und bei Bedarf auf ein funktionierendes Netzwerk nationaler und internationaler Experten – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Sachverständige – zurückgreifen kann, nehmen wir für uns in Anspruch, über diese Fähigkeit zu verfügen. Wir agieren – je nach dem Risiko- und Anforderungsprofil – kreativ und praktisch orientiert und versuchen, Ihnen eine bestmögliche rechtliche Absicherung zu verschaffen, ohne dabei aber den Schwerpunkt auf eine rein defensiv geprägte Rechtsberatung zu legen. Nur auf dieser Basis lassen sich rechtliche Lösungen finden, die Ihre Unternehmen unterstützen und fördern und diese nicht begrenzen.
Instrumente der Compliance-Beratung
Die eingesetzten Instrumente einer Compliance-Beratung sind individuell und vielschichtig. Sie müssen auf das jeweilige Unternehmen und die konkrete Zielsetzung abgestimmt werden und umfassen z.B. streng vertrauliche Betriebsgeheimnisse stets in den Vordergrund stellende Gespräche mit einem kleinen, ausgewählten Personenkreis oder aber breit angelegte Interviews mit Mitarbeitern, Durchsicht und Bewertung von Aktenbeständen und Unterlagen, rechtliche Analyse des Handelns von Mitbewerbern sowie der einschlägigen Entwicklung von Rechtsliteratur und Rechtsprechung usw. Als Lösungsansätze kommen in Betracht das Verfassen von Organisations- und Arbeitsanweisungen, die Überarbeitung von QM-Handbüchern und Verträgen, neue Vertragsgestaltungen, Schulung von Mitarbeitern, Erstellung von Rechtsgutachten etc.
Sprechen Sie uns an. Wir stimmen das passende Compliance-Konzept gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ab.