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A Kafkaesque Reality

Thoughts on a Transnational Case from a Party of Proceedings´ Perspective

24th October 2022

Author/s:
Attorney-at-law Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn
Attorney-at-law and tax consultant Dr. Dr. Bernd Josef Fehn
Univ.-Prof. Dr. Otto Lagodny - Salzburg/Freiburg i.Br.

Wieso landet ein Fall aus dem transnationalen #Strafrecht vor der #Verwaltungsgerichtsbarkeit? Wie wenig – wenn überhaupt – ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die Verhandlung von Fällen eingerichtet, in denen der Kläger und Antragsteller in #Auslieferungshaft sitzt?

Wieso greifen die Prinzipien der #StPO in solchen Fallgestaltungen nicht auf die #VwGO durch?

Wieso will und muss sich der deutsche Staat nicht schützend vor die durch andere #EU-Staaten verletzten #Grundrechte eines nach deutschem Recht unschuldigen deutschen Staatsbürgers stellen?

Weshalb erkennen deutsche Verwaltungsgerichte nicht die #transstrafrechtliche Bedeutung der #EuGH-Rechtsprechung?

Vielleicht weil es das Vorhaben der #Bundesregierung zur #Reform des #IRG vollständig überholen und tradierte (aber falsche) deutsch-rechtliche Sichtweisen auf die Prinzipien des transnationalen Strafrechts „über den Haufen“ werfen und nicht in die politische Landschaft passen würde?

Über einen solchen, von uns betreuten Fall berichten Prof. Dr. Otto #Lagodny, Kanzleipartner Dr. Dr. Bernd J. Fehn und Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn in der #HRRS - Juli-Ausgabe (ab S. 246). Dabei haben wir eine im juristischen Bereich eher unübliche Darstellungsweise gewählt. Es handelt sich nicht um eine rechtswissenschaftliche Aufarbeitung (diese hat inzwischen in der Fallakte mehrere 100 Seiten) eingenommen, sondern um einen bewusst subjektiven (und rechtsstaatlich kämpferischen) #Fallbericht mit dem Titel:

Kafkaeske Realität
Gedanken zu einem transnationalen Fall
aus der Sicht von Verfahrensbeteiligten

Notabene: Der Mandant ist inzwischen aufgrund anderer Umstände nach über 2 Jahren #Haft (!) in Freiheit und zurück in Deutschland. Wäre es nach der Bundesregierung gegangen, hätte er in den #USA als hier #Unschuldiger bis zu 385 Jahre (!) #Freiheitsstrafe verbüßen müssen… Beim #EGMR ist der Fall noch anhängig. Wir werden weiter berichten…

Viel Spaß beim Lesen.

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