Justiziariate
DGMKG – Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Wir sind das Justiziariat der DGMKG – Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Die DGMKG ist der Gesamtverband aller Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Deutschland. Der Gesamtverband mit über 1.900 Mitgliedern ist ein freiwilliger Zusammenschluss dieser Ärzte zur Wahrung, Förderung und Vertretung der wissenschaftlichen, berufspolitischen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange. Die DGMKG vertritt das Fachgebiet der MKG-Chirurgie in Belangen der wissenschaftlichen Darstellung, der berufspolitischen Fragen und der Weiterentwicklung des Fachgebietes in Klinik und Praxis.
Nachdem wir zunächst über viele Jahren das Justiziariat des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der DGMKG betreut haben, haben wir zum 01.01.2023 das Justiziariat auf der Ebene des Bundesverbandes übernommen und beraten in dieser Eigenschaft die berufsständische Vereinigung in allen medizinrechtlichen Bereichen, z.B. Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht, Gesellschaftsrecht (MVZ-Gründung, Praxis-/MVZ-Erwerb- und Veräußerung, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern usw.), ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht, Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, zahnärztliches und ärztliches Werberecht, Berufsrecht, Approbationsrecht) sowie in angrenzenden Rechtsbereichen (z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht).“
ECDI - European Centers for Dental Implantology

Wir sind das Justiziariat der ECDI – European Centers for Dental Implantology.
Die ECDI ist ein Zusammenschluss von derzeit 36 Kliniken aus Deutschland sowie von weiteren ausgewählten Zentren aus Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Island, Ungarn, Kroatien und Griechenland. Alle Kliniken der ECDI vereinen Qualität und das Expertenwissen der modernsten Zahnimplantologen in Deutschland und Europa. Den Kern der ECDI bildet die auf aktuellste Technik gestützte Implantologie und die enge Zusammenarbeit mit Patienten und Partnern.
Die Aufgabe des Justiziariats der der ECDI nehmen wir bereits seit vielen Jahren wahr und beraten sowohl die ECDI als auch deren Mitglieder und Mitgliedskliniken in allen medizinrechtlichen Bereichen, z.B. Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht, Gesellschaftsrecht (MVZ-Gründung, Praxis-/MVZ-Erwerb- und Veräußerung, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern usw.), ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht, Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, zahnärztliches und ärztliches Werberecht, Berufsrecht, Approbationsrecht) sowie in angrenzenden Rechtsbereichen (z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht).“