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About Fehn Legal

Kanzleiphilosophie

WE

UNSER Erfolg basiert auf unserem TEAM-Gedanken. WIR sind mehr als die Summe einzelner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit besonderer Expertise und ausgewiesener Erfahrung in ausgewählten Rechtsgebieten. WIR arbeiten zu Ihrem Wohl gemeinsam, bringen unsere Expertisen gemeinsam in Strategien, Verhandlungen und Schriftsätze ein, nutzen Synergien und leben von der gemeinsamen Entwicklung von Ideen.

GO

Wir GEHEN gemeinsam vorwärts, verfolgen Ihre Ziele und Interessen konsequent. Wir bleiben bei der Entwicklung unserer Sozietät sowie von Lösungsansätzen für unsere Mandanten niemals stehen, sondern gehen stetig VORWÄRTS.

Beyond

Wir halten nicht an altbewährten Grenzen fest. Wir gehen INNOVATIVE WEGE, streiten über die „herrschende Meinung“ hinaus, wenn es erforderlich ist und bieten Ihnen Lösungen. Unsere Rechtsberatung ist kein Selbstzweck, sondern soll Ihr Problem lösen und Ihr Business VORWÄRTS und über das Bisherige hinaus bringen.

Justiziariate

DGMKG – DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR MUND-, KIEFER UND GESICHTSCHIRURGIE

Wir sind das Justiziariat der DGMKG – Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.

Die DGMKG ist der Gesamtverband aller Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie in Deutschland. Der Gesamtverband mit über 1.900 Mitgliedern ist ein freiwilliger Zusammenschluss dieser Ärzte zur Wahrung, Förderung und Vertretung der wissenschaftlichen, berufspolitischen, wirtschaftlichen und sonstigen Belange. Die DGMKG vertritt das Fachgebiet der MKG-Chirurgie in Belangen der wissenschaftlichen Darstellung, der berufspolitischen Fragen und der Weiterentwicklung des Fachgebietes in Klinik und Praxis.

Nachdem wir zunächst über viele Jahren das Justiziariat des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der DGMKG betreut haben, haben wir zum 01.01.2023 das Justiziariat auf der Ebene des Bundesverbandes übernommen und beraten in dieser Eigenschaft die berufsständische Vereinigung in allen medizinrechtlichen Bereichen, z.B. Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht, Gesellschaftsrecht (MVZGründung, Praxis-/MVZ-Erwerb- und Veräußerung, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern usw.), ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht, Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, zahnärztliches und ärztliches Werberecht, Berufsrecht, Approbationsrecht) sowie in angrenzenden Rechtsbereichen (z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht).“

ECDI - EUROPEAN CENTERS FOR DENTAL IMPLANTOLOGY

Wir sind das Justiziariat der ECDI – European Centers for Dental Implantology.

Die ECDI ist ein Zusammenschluss von derzeit 36 Kliniken aus Deutschland sowie von weiteren ausgewählten Zentren aus Österreich, der Schweiz, Großbritannien, Luxemburg, Dänemark, Litauen, Island, Ungarn, Kroatien und Griechenland. Alle Kliniken der ECDI vereinen Qualität und das Expertenwissen der modernsten Zahnimplantologen in Deutschland und Europa. Den Kern der ECDI bildet die auf aktuellste Technik gestützte Implantologie und die enge Zusammenarbeit mit Patienten und Partnern.

Die Aufgabe des Justiziariats der der ECDI nehmen wir bereits seit vielen Jahren wahr und beraten sowohl die ECDI als auch deren Mitglieder und Mitgliedskliniken in allen medizinrechtlichen Bereichen, z.B. Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht, Gesellschaftsrecht (MVZ-Gründung, Praxis-/MVZ-Erwerb- und Veräußerung, Aufnahme und Ausscheiden von Gesellschaftern usw.), ärztliches und zahnärztliches Gebührenrecht, Arzthaftungsrecht, Arztstrafrecht, Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht, zahnärztliches und ärztliches Werberecht, Berufsrecht, Approbationsrecht) sowie in angrenzenden Rechtsbereichen (z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht).“

Kooperationen

Um für Sie ein umfassendes Beratungsangebot auch in solchen Rechtsgebieten und Beratungsbereichen bereitzuhalten, die wie selbst aufgrund unserer Spezialisierung nicht anbieten, arbeiten wir regelmäßig im In- und Ausland mit Rechtsanwaltskanzleien verschiedener Ausrichtung, mit Steuerberatungskanzleien sowie mit unabhängigen Sachverständigen aus verschiedenen Fachrichtungen (z.B. Medizin, Zahnmedizin, Ingenieurwissenschaften) zusammen und sind durch diverse Mitgliedschaften (s. Mitgliedschaften) gut vernetzt. Besonders gute Beziehungen unterhalten wir in die U.S.A.

Unsere wichtigsten Kooperationen sind folgende:

DAMMASCH BREUER BECK - WIRTSCHAFTSPRÜFER, STEUERBERATER, Düsseldorf

Kooperationsbereiche

Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Einzugsgebiet Düsseldorf, steuerliche Beratung im Gesundheitswesen, Unterstützung in Steuerstrafsachen

Steuerberatung Schauf, Köln

Kooperationsbereiche
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung im Einzugsgebiet Köln, steuerliche Beratung im Gesundheitswesen, Unterstützung in Steuerstrafsachen

Arnold Baller & Mathias, Rechtsanwälte, Köln

Kooperationsbereiche

gewerbliches Mietrecht, Wohnraummietrecht, AGB-Recht, Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, allgemeines Zivilrecht

ULRICH GRANITZKA, RECHTSANWALT

Kooperationsbereiche
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Lehrbeauftragter an der FHM, zertifizierter Datenschutzbeauftrager (TÜV), Vorsitzender des Lehrlingsschiedsgericht bei der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft.

Heckenbücker & Zentai, Rechtsanwälze, Köln

Kooperationsbereiche

zivilrechtliche und sozialrechtliche Teilbereiche des Medizinrechts (z.B. Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus  Behandlungsfehlervorwürfen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regresse usw.)

Hans-Peter Fries – Datenschutz und Datensicherheit, Rösrath

Kooperationsbereiche

Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte

Qualitätsmanagement

QUALITÄTSSICHERUNG DER ANWALTLICHEN LEISTUNGEN

FORTBILDUNG ALS ECKPFEILER EINER QUALIFIZIERTEN BERATUNG UND VERTRETUNG

Die Aufrechterhaltung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen an Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn (Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht) und an Frau Rechtsanwältin Christina Heneka LL.M. (Fachanwältin für Medizinrecht) setzt den NACHWEIS JÄHRLICHER FORTBILDUNGEN in ihren Spezialgebieten in einem bestimmten Mindestumfang voraus. Das Gleiche gilt für die Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn und Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Dr. Bernd Josef Fehn zuerkannten Zertifizierungen des Deutschen Strafverteidiger Verbandes (DSV e.V.). Die darin zum Ausdruck kommenden anwaltlichen Zusatzqualifikationen als zertifizierte Verteidiger für Steuerstrafrecht und zertifizierte Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht erfordern ebenfalls den Nachweis einer alljährlichen dozierenden oder hörenden Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechtes und insbesondere des Steuerstrafrechtes und des Wirtschaftsstrafrechtes, die ein gewisses Mindestmaß nicht unterschreiten darf.

Wer sich aber in einem Umfang fortbildet, der über das Maß hinausgeht, das für die Führung der von den Rechtsanwaltskammern verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen und der vom DSV e.V. zuerkannten Zertifizierungen notwendig ist, kann des Weiteren das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen. Die Partner der Sozietät, Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn und Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Dr. Bernd Josef Fehn, erfüllen die Lizenzbedingungen und haben beide das geschützte Nutzungsrecht an dem bundeseinheitlichen Fortbildungslogo der Bundesrechtsanwaltskammer erworben.

Unsere Referenzen

Müllskandal
Group 1260

Unsere Auszeichnungen