Qualitätsmanagement
Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen
Fortbildung als Eckpfeiler einer qualifizierten Beratung und Vertretung
Die Aufrechterhaltung der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnungen an Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn (Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht) und an Frau Rechtsanwältin Christina Heneka LL.M. (Fachanwältin für Medizinrecht) setzt den Nachweis jährlicher Fortbildungen in ihren Spezialgebieten in einem bestimmten Mindestumfang voraus. Das Gleiche gilt für die Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn und Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Dr. Bernd Josef Fehn zuerkannten Zertifizierungen des Deutschen Strafverteidiger Verbandes (DSV e.V.). Die darin zum Ausdruck kommenden anwaltlichen Zusatzqualifikationen als zertifizierte Verteidiger für Steuerstrafrecht und zertifizierte Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht erfordern ebenfalls den Nachweis einer alljährlichen dozierenden oder hörenden Fortbildung auf dem Gebiet des Strafrechtes und insbesondere des Steuerstrafrechtes und des Wirtschaftsstrafrechtes, die ein gewisses Mindestmaß nicht unterschreiten darf.
Wer sich aber in einem Umfang fortbildet, der über das Maß hinausgeht, das für die Führung der von den Rechtsanwaltskammern verliehenen Fachanwaltsbezeichnungen und der vom DSV e.V. zuerkannten Zertifizierungen notwendig ist, kann des Weiteren das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer beantragen. Die Partner der Sozietät, Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Dr. Karsten Fehn und Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Dr. Bernd Josef Fehn, erfüllen die Lizenzbedingungen und haben beide das geschützte Nutzungsrecht an dem bundeseinheitlichen Fortbildungslogo der Bundesrechtsanwaltskammer erworben.