"Wer Recht erkennen will, muss zuvor in vernünftiger Weise gezweifelt haben." (Aristoteles)
Der Schwerpunkt von FEHN Legal liegt in der gesamten Bandbreite des Strafrechts, insbesondere jedoch im Wirtschafts-, Steuer-, Sport- und Medizinstrafrecht sowie im internationalen Strafrecht und ferner in ausgewählten Bereichen des Medizinrechts, des Steuerrechts und des Sportrechts. Wir verfügen über nachgewiesene Zusatzqualifikationen, entsprechende Spezialisierungen und Jahrzehnte lange Berufserfahrungen in unterschiedlichen Bereichen.
Ein funktionierendes Netzwerk, der Blick über Ländergrenzen hinaus und Engagement für die Interessen und Ziele unserer Mandanten sind die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, lösungsorientierte und kreative Beratung. Diese richtet sich im Bereich des (Unternehmens-) Strafrechts an Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer und andere Führungskräfte sowie an Rat suchende Privatpersonen.
Im Bereich des Medizinrechts und des Medizinstrafrechts ist die Kanzlei fokussiert auf die Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, Krankenhausträgern, Medizinischen und Zahnmedizinischen Versorgungszentren (MVZ/ZMVZ), Factoringunternehmen im Gesundheitswesen, Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern, Biotechnologieunternehmen sowie Contract Research Organisations. Bei der rechtlichen Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen bzw. MVZ und ZMVZ stellt die Begleitung beim Verkauf bzw. Kauf einer Praxis einen weiteren Schwerpunkt innerhalb des Medizinrechts dar.
Das Steuer(straf-)recht, insbesondere das der Heilberufe, bildet einen weiteren Schwerpunkt von FEHN Legal. Hier besteht ferner eine enge Verknüpfung mit dem Wirtschaftsstrafrecht. Intensive Kenntnisse der Arbeitsweise von Finanzverwaltung, Finanzgerichtsbarkeit und Steuerberatung, hohe Fachkunde und Zertifizierungen im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht sind die Grundlagen einer erfolgreichen Interessenwahrnehmung.
Außerdem ist es uns möglich, eine hochqualifizierte Beratung und Vertretung insbesondere im verwaltungsakzessorischen Strafrecht (z.B. im Umweltstrafrecht oder den Amtsdelikten), im Gesundheitsverwaltungsrecht (z.B. Berufsrecht der Heilberufe, Infektionsschutzrecht) und im sonstigen Gefahrenabwehrrecht (insbesondere im Polizei- und Ordnungsrecht nebst Verwaltungsvollstreckungsrecht) anzubieten.
Im Sportrecht stehen wir insbesondere für die Lösung immer häufiger auftretender straf- und steuerrechtlicher Probleme großer Vereine, Verbände, ausgegliederter Wirtschaftsunternehmen und Agenturen.
Den letzten, rechtsgebietsübergreifenden Schwerpunkt von FEHN Legal bildet – insbesondere im Hinblick auf den Entwurf des Gesetz zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft – die Compliance-Beratung, mit der im Vorfeld von straf-, berufs-, approbations- oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen bzw. der Geltendmachung von Haftungsansprüchen eventuelle rechtliche Probleme innerhalb einer Organisation identifiziert und durch die Implementierung organisatorischer Maßnahmen beseitigt werden können. Besondere Erfahrung haben wir in der Compliance-Beratung von ZMVZ/MVZ und Kliniken, aber auch in Bezug auf Wirtschaftsunternehmen.
Um für unsere Mandant*innen ein umfassendes Beratungsangebot auch in solchen Rechtsgebieten und Beratungsbereichen bereitzuhalten, die FEHN Legal selbst aufgrund ihrer Spezialisierung nicht anbietet, arbeiten wir im In- und Ausland mit Rechtsanwaltskanzleien verschiedener Ausrichtung und mit Steuerberatungskanzleien zusammen und sind durch diverse Mitgliedschaftenexzellent vernetzt. Intensive Beziehungen unterhalten wir insbesondere in die USA.