Rechtsanwälte
Steuerberater
Liebe Mandantinnen und Mandanten, 🎄
unsere Kanzlei ist vom 23. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab dem 5. Januar 2026 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.
In Notfällen kontaktieren Sie uns bitte über zentrale@fehn-legal.de oder kontaktieren Ihren Ansprechpartner unmittelbar über die auf unserer Internetseite jeweils angegebene Mobilnummer.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es wegen der Feiertage zu Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit sowie einen guten Start ins neue Jahr! Für die angenehme Zusammenarbeit in 2025 und das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken wir uns herzlich.
Ihr Kanzlei-Team für
Strafrecht
Compliance
Sportrecht
Arbeitsrecht
Medizinrecht
Verfassungsrecht
Unsere Schwerpunkte
Der Schwerpunkt von FEHN Legal liegt im STRAFRECHT, in der COMPLIANCE-BERATUNG, im SPORTRECHT, im ARBEITSRECHT, im MEDIZINRECHT und im VERFASSUNGSRECHT.
WIR VERFÜGEN ÜBER NACHGEWIESENE ZUSATZQUALIFIKATIONEN, ENTSPRECHENDE SPEZIALISIERUNGEN UND JAHRZEHNTE LANGE BERUFSERFAHRUNGEN IN UNTERSCHIEDLICHEN BEREICHEN.
Ein funktionierendes NETZWERK, der Blick über Ländergrenzen hinaus und unser umfassendes Engagement für die Interessen und Ziele unserer Mandanten sind die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, lösungsorientierte und kreative Beratung. Diese richtet sich im Bereich des STRAFRECHTS an Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und andere Führungskräfte, aber auch an Rat suchende Privatpersonen.
Im Bereich des STEUERSTRAFRECHTS beraten und verteidigen wir Individualpersonen und beraten Unternehmensvorstände und (Sport-) Verbände.
Das WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT ist ein sehr weites Feld, das sich z.B. auch auf die Gebiete der Unternehmensleitung, der Forschung, des Arbeitslebens, des Sports und der Umwelt erstreckt und u.a. verwaltungsakzessorisch ist (z.B. im Umweltstrafrecht oder bei den Amtsdelikten). Auch insoweit ist es uns möglich, eine hochqualifizierte Beratung und Vertretung anzubieten. Unsere Erfahrungen im wirtschaftsstrafrechtlichen Bereich transportieren wir in das materielle Wirtschaftsrecht. Hier beraten wir Unternehmen aller Größen gesellschaftsrechtlich und vertragsrechtlich sowie in Compliance- und Organisationsfragen.
Im SPORTSTRAFRECHTLICHEN Bereich verteidigen wir Sportlerinnen und Sportler, Funktionärinnen und Funktionäre gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, die im Zusammenhang insbesondere mit dem Profi-Sport erhoben werden können (z.B. Körperverletzung, Wettbetrug, Doping). Im materiellen SPORTRECHT bieten wir zudem u.a. Unterstützung bei sportschiedsgerichtlichen Verfahren, bei der Gestaltung von Spieler- und Ausrüstungsverträgen, Kooperations- und Sponsorenverträgen mit medizinischen Dienstleistern im Sport, Rechtsfragen des Merchandising, der Gestaltung von Sportgesellschaften und eingetragenen Vereinen.
WENN MAN SELBST AUS DEM SPORT KOMMT, HAT MAN NATURGEMÄSS EINE BESONDERE AFFINITÄT ZUM SPORT UND EIN BESONDERES VERSTÄNDNIS FÜR DEN SPORT UND DIE SPORTLER. DIES BIETET DIE CHANCE, UNSERE ZWEITE PASSION, DIE JURISTEREI MIT DEM SPORT ZU VERBINDEN UND GENAU DAS MACHEN WIR IN VERSCHIEDENEN BEREICHEN DES SPORTS, Z.B. IM FUSSBALL UND IM REITSPORT.
Im Bereich des MEDIZIN(STRAF)RECHTS verteidigen wir zum Beispiel Ärzte in Ermittlungsverfahren wegen (vermeintlicher) Behandlungsfehler oder gegen Vorwürfe des Abrechnungsbetrugs, ferner Mitarbeiter und Vorstände von Arzneimittelherstellern wegen des Vorwurfs von strafbaren Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Ähnliches. Bei der rechtlichen Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen sowie (Z)MVZ stellt die rechtliche Begleitung bei Kauf und Verkauf bzw. der Nachfolgeregelung einen weiteren Schwerpunkt dar. Außerdem wehren wir – auch im Auftrag von Berufshaftpflichtversicherern – Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Behandlungsfehlervorwürfen ab und bringen hier die Erfahrung von über 6000 Arzthaftungsprozessen auf Leistungserbringerseite ein. Ferner verfügen wir über eine besondere Expertise im Gesundheitsverwaltungsrecht (z.B. Berufsrecht der Heilberufe, Infektionsschutzrecht).
Die COMPLIANCE-Beratung zielt auf die Einhaltung von Vorschriften sowie die Vermeidung von Verstößen ab und damit aus Unternehmenssicht auf die VERMEIDUNG von STRAF- und ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN sowie von zivilen HAFTUNGSPROZESSEN. Außerdem kann ein funktionierendes Compliance-System zu SANKTIONSMILDERUNGEN führen und dient in erheblichem Maß dem IMAGE-Schutz des Unternehmens. Unser Leistungsangebot umfasst die Entwicklung und Implementierung eines maßgeschneiderten und bedarfsgerechten Compliance-Systems, eines HINWEISGEBERSYSTEMS einschließlich dessen Betreuung und Auswertung sowie der Erfüllung der gesetzlichen Berichtspflichten sowie die Durchführung von INTERNAL INVESTIGATIONS.
Eng verbunden insbesondere mit der Beratung in unternehmensstrafrechtlichen Fragen, in der Compliance und bei Internal Investigations sind Fragen aus dem Bereich des ARBEITSRECHTS und des ARBEITSSTRAFRECHTS. Hier vertreten wir arbeitgeber- und arbeitnehmerseitige Interessen gerichtlich und außergerichtlich.
Schließlich sind wir im Bereich des VERFASSUNGSRECHTS tätig. Hier vertreten wir sowohl vor den Landesverfassungsgerichten als auch vor dem Bundesverfassungsgericht und bringen unsere Expertise beispielsweise in Normenkontrollverfahren, Organstreitverfahren und in Verfassungsbeschwerden ein.
Unsere Referenzen
Als Rechtspartner des SC Fortuna Köln beraten wir den Verein zu Spieler- und Prämienverträgen, Sponsoring, Vereinsrecht und mehr.
Beratung des DFB e.V. in steuer(straf)rechtlichen Fragen
Aktuelle Einblicke
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