Leistungen
Unsere Sozietät ist auf das MEDIZIN-, STEUER- und WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT, die Compliance-Beratung im HEALTHCARE- und TAX-Sektor sowie auf das MEDIZINRECHT und das STEUERRECHT spezialisiert.
MEDIZINRECHT & MEDIZINSTRAFRECHT
Wir sind wir ausgewiesene Experten im MEDIZINRECHT. Wir beraten ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker sowie Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller und arbeiten eng mit Haftpflichtversicherern zusammen bzw. werden für Leistungserbringer in deren Auftrag tätig.
Im STATIONÄREN BEREICH beraten wir ebenfalls im Haftungsrecht, Medizinprodukterecht, Forschungsrecht, Krankenhausrecht und begleiten Strukturmerkmalsprüfungen.
Im AMBULANTEN SEKTOR beraten wir im Zahnarzt- und Arzthaftungsrecht, (zahn)ärztlichen Gebührenrecht, (zahn)ärztlichen Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, Kassenarztrecht, Kassenzahnarztrecht einschließlich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Institut des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und des Zahnmedizinischen Versorgungszentrums (ZMVZ). Darüber hinaus beraten wir Sie bei Änderungen der Gesellschafterstruktur und Gesellschaftsform einer Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und MVZTrägergesellschaft sowie bei Praxisverkäufen. Außerdem vertreten wir Sie bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Über eine besondere Expertise verfügen wir zudem in sämtlichen Rechtsfragen der Telemedizin (DIGITAL HEALTH) und des medizinischen Datenschutzrechts.
Ein Teil des Medizinrechts ist das MEDIZINSTRAFRECHT. Dieses Rechtsgebiet stellt die Symbiose aus unseren Kernkompetenzen “Medizinrecht” und “Strafrecht” dar. In diesem Bereich beraten wir ebenfalls ausschließlich Leistungserbringer im Gesundheitswesen im Zusammenhang mit Vorwürfen z.B. der fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Tötung aufgrund vermeintlicher Behandlungsfehler, der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen, des Abrechnungsbetrugs. Ferner fallen hierunter auch strafbare Verstöße gegen das Arzneimittel-, Medizinprodukte- und Apothekenrecht. Dabei werden wir nicht nur als Verteidiger im Rahmen bereits anhängiger Ermittlungs- bzw. Strafverfahren tätig, sondern beraten unsere Mandanten auch präventiv, insbesondere in Bezug auf die Etablierung maßgeschneiderter Healthcare Compliance-Systeme.
Steuerrecht & Steuerstrafrecht
Im STEUERRECHT sind wir materiell-rechtlich auf die Besteuerung medizinischer Leistungserbringer sowie gemeinnütziger Vereine fokussiert. Zu Fragestellungen aus diesen Bereichen erstellen wir Gutachten und treten vor den Finanzgerichten auf. Klassische Steuerberatung wie beispielsweise die Erstellung von Steuererklärungen bieten wir nicht an, arbeiten aber Hand in Hand mit hochqualifizierten Steuerkanzleien.
Unsere Expertise im STEUERSTRAFRECHT erstreckt sich auf sämtliche Vorschriften und Tatbestände des Achten Teils der Abgabenordnung. Dazu gehören nicht nur klassische Steuerhinterziehungen (einschließlich der Hinterziehung von Ein- und Ausfuhrabgaben), sondern insbesondere auch der Bannbruch, der gewerbsmäßige, gewaltsame und bandenmäßige Schmuggel und die Steuerhehlerei. Beide Partner sind Zertifizierte Verteidiger für Steuerstrafrecht
(DSV e.V.).
Wirtschaftsrecht & Wirtschaftsstrafrecht
Im WIRTSCHAFTSRECHT sind wir zum Ersten spezialisiert auf Rechtsprobleme der (zahn-) medizinischen Leistungserbringer (insbesondere Praxisnachfolge, Gesellschafterwechsel, Rechtsformwechsel, Kauf und Verkauf von (Zahn-) Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und privaten Krankenhäusern). Zum Zweiten widmen wir uns den Rechtsfragen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs (Außenwirtschaftsrecht, Verbote und Beschränkungen, besondere Zollverfahren, Warenursprung und Präferenzen).
Als Ausgewiesene Experten im WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT begleiten und verteidigen wir Sie in Wirtschaftsstrafverfahren nach dem Strafgesetzbuch. Die Ermittlungen betreffen z.B. Betrug, Untreue, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Mindestlohnverstöße, illegale Ausländerbeschäftigung, Korruptionsdelikte, Manipulation von Wettkämpfen, Doping, Verunreinigung von Gewässern, Böden oder Luft, illegale Entsorgung von Abfällen u.v.a.m.). Beide Partner sind Zertifizierte Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.).
Healthcare Compliance & tax Compliance
Damit eng verbunden ist die Etablierung, Überprüfung und Betreuung von COMPLIANCE- UND HINWEISGEBER-SYSTEMEN zur Prävention und internen Aufklärung (INTERNAL INVESTIGATION) bezogen auf steuerrechtliche Verpflichtungen (TAX) und im sowie im Gesundheitswesen (HEALTHCARE & LIFE SCIENCE), um strafrechtliche Vorwürfe gegen Verantwortliche des Unternehmens zu vermeiden.
Auszeichnungen
Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn
MAGAZIN FINANCE MONTHLY IN DER KATEGORIE „MEDICAL LAW, GERMANY“: „MEDICAL LAWYER OF THE YEAR”
ACQ5 ANNUAL AWARD PROGRAMS GLOBAL AWARDS 2020 MEDICAL LAWYER OF THE YEAR – GERMANY CRIMINAL LAW FIRM OF THE YEAR – GERMANY
CORPORATELIVEWIRE GLOBAL AWARDS 2020/21 AWARD GEWINNER: PROF. DR. DR. KARSTEN FEHN – MEDICAL LAWYER OF THE YEAR
2020 CORPORATE EXCELLENCE AWARD: 2020 LEADING CRIMINAL LAW EXPERT, GERMANY
INTERCONTINENTAL FINANCE & LAW TOP 100 LEADING FIRMS 2020: FEHN | LEGAL CORPORATE INTL. GLOBAL AWARDS WINNER 2021
GLOBAL LAW EXPERTS: LISTE DER EMPFOHLENEN RECHTSANWÄLTE
Dr. Dr. Bernd Josef Fehn
THE SILICON REVIEW
Referenzen
Nachfolgend finden Sie eine auszugsweise Aufstellung – anonymisiert und nur, soweit diese Verfahren durch die Presse bereits öffentlich bekannt geworden sind – von prominenten Strafverfahren, in denen Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Fehn als Rechtsanwalt bzw. als Verteidiger tätig war.
Mehr als 8500 für Ärzte und Krankenhäuser geführte außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Medizin- und Arzthaftungsrecht
Beratung des DFB e.V. in steuer(straf)rechtlichen Fragen
Verteidigung im sog. Cum-Ex-Komplex
Verfahren gegen Verantwortliche der Sparkasse Köln/Bonn, betreffend diverse Investitionsentscheidungen
Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Ford-Korruptionsaffäre
Verteidigung in dem Verfahren gegen Ärzte/Gesellschafter der Laborgemeinschaft Köln/Bonn
Verteidigung im Limburger Oralchirurgen-Prozess wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Rahmen einer ambulanten Operation
Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Kölner Parteispenden-Affäre
Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Lustreisen-Affäre gegen Verantwortliche einzelner Energieversorger und Kommunalpolitiker
Verteidigung in dem Verfahren betreffend den sog. Kölner Müllskandal
Betreuung wegen des Verfahrens wegen Marktrücknahme des Cholesterinsenkers Lipobay/Baycol als Syndikusanwalt der Bayer AG und später als Individualverteidiger
Verteidigung im Zusammenhang mit Betriebsunfällen
zahlreiche Individualverteidigungen von Unternehmensverantwortlichen, (leitenden und selbstständigen) Ärzten, Zahnärzten und Veterinären sowie Privatpersonen
strafrechtliche und organisatorische Compliance-Beratungen
regelmäßige Gutachtertätigkeiten, z.B. für das Universitätsklinikum Aachen (med-on-@ix, TemRas, EMuRgency, SMS-Retter etc.), in notfallmedizinischen Fragen für einen Berufsverband, zu Fragen der Luftrettung für einen großes deutsches Luftrettungsunternehmen sowie zu zahlreichen medizinstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen im Auftrag verschiedener Unternehmen und Organisationen
DIE TÄTIGKEIT VON HERRN PROF. DR. DR. FEHN ALS VERTEIDIGER UND ANWALTLICHER BERATER WIRD BEGLEITET VON ZAHLREICHEN VORTRAGSVERANSTALTUNGEN
z.B. an der Polizeiführungsakademie bzw. der Deutschen Hochschule der Polizei, der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, an Universitäts- bzw. Universitätszahnkliniken (Frankfurt am Main, Aachen, Witten-Herdecke), auf dem Deutschen Zahnärztetag, vor Ärztekammern, in ärztlichen Qualitätszirkeln, an der Malteser-Schule, Bundeskongresse Rettungsdienst und Leitstelle usw.
Hinzu kommen zahlreiche VERÖFFENTLICHUNGEN von Herrn Prof. Dr. Dr. Fehn in Gestalt von Büchern, Buchbeiträgen, Aufsätzen in Fachzeitschriften (z.B. wistra, MedR, GesR), die Beachtung in der Rechtsliteratur und bis in die Rechtsprechung des BGH gefunden haben (BGHZ 153, 269, 274; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 225).