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Leistungen

Unsere Sozietät ist auf das STRAFRECHT, die COMPLIANCE-BERATUNG, das SPORTRECHT, das ARBEITSRECHT sowie auf das MEDIZINRECHT und das VERFASSUNGSRECHT spezialisiert.

Strafrecht

Einen der absoluten Beratungsschwerpunkte von FEHN Legal bildet das STRAFRECHT. Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Führungskräfte in sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Es geht dabei um Prävention von Straftaten bis hin zur Strafverteidigung selbst. Unser Anspruch ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, drohende Verfahren abzuwenden und unsere Mandantschaft mit strategischem Weitblick in allen Verfahrensstadien zu verteidigen. Unsere Expertise liegt dabei u.a. im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, etwa bei Vorwürfen der Untreue, Korruption oder Steuerhinterziehung. Darüber hinaus beraten wir im Insolvenzstrafrecht, das häufig an der Schnittstelle zwischen Unternehmenskrise und Strafverteidigung steht. Im Baustrafrecht vertreten wir Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, z.B. bei Ermittlungen in

Zusammenhang mit Vergabe- und Abrechnungsfragen. Zudem stehen wir im Arbeitsstrafrecht Arbeitgebern und Personalverantwortlichen bei Fragen illegaler Beschäftigung, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsschutz usw. zur Seite. Im Sportstrafrecht beraten wir bspw. bei Doping- oder Manipulationsvorwürfen. Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen im Bereich Compliance, um rechtliche Risiken nachhaltig zu vermeiden und interne Kontrollsysteme zu stärken. Unsere Beraterinnen und Berater verfügen über langjährige Erfahrung im Strafrecht, sind vielfach fachanwaltlich spezialisiert und/oder zertifiziert und verbinden weitere fachliche Qualifikationen mit jahrelanger Erfahrung in der Strafverteidigung.

Das WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT zählt zu unseren Kernkompetenzen. Im wirtschaftlichen Kontext sind Strafverfahren häufig mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Wir beraten und verteidigen Unternehmen, Führungskräfte und Einzelpersonen bei Vorwürfen wie Untreue, Korruption, Betrug oder Wettbewerbsdelikten. Unser Fokus liegt auf einer strategischen und lösungsorientierten Verteidigung. Wir beraten von der ersten Ermittlungsmaßnahme an. Dabei verbinden wir wirtschaftliches Verständnis mit strafrechtlicher Expertise.

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ besagt ein deutsches Sprichwort und ist im Bausektor sogar wörtlich zu verstehen. Die frisch gefallenen Späne führen im Schadensfall jedoch nicht nur zivilrechtlich, sondern zunehmend auch ordnungs- oder strafrechtlich zu einer Haftung. Erwerber, Investoren und Unternehmer benötigen eine besonders qualifizierte Beratung und Verteidigung, um sich und ihre Stakeholder zu schützen. Es ist allerdings nicht allein die Ausführung, die Risiken für alle am Bau Beteiligten beinhaltet. Das „Betongold“ ist als Kapitalanlage und Spekulationsobjekt zu weit mehr als einem Eigenheim oder der Arbeitsstätte geworden. Neben einer Expertise ist im BAU- UND IMMOBILIEN- SOWIE IM BAU- UND IMMOBILIENSTRAFRECHT vor allem auch technisches Verständnis gefragt. Mit beidem ausgestattet sind wir in der Lage, Sie im Fall der Fälle so individuell zu beraten und zu verteidigen, wie es Ihr Immobilienprojekt selbst ist.

Ihr Ansprechpartner für Immobilien(Straf)Recht

Ob Insolvenzverschleppung, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung, Vorenthalten und Veruntreuen von Beiträgen zur Sozialversicherung oder der klassische Bankrott, in der Krise sind die rechtlichen Gefahren so breit gestreut, dass nahezu jeder einer strafrechtlichen Verantwortung unterliegen kann. Die strafrechtlichen Risiken erstrecken sich hierbei auf Taten vor und während der wirtschaftlichen Krise. Es gilt daher, die wirtschaftliche Verfassung des Unternehmens intensiv zu betrachten und zu überwachen, um für dessen Organe eine Strafbarkeit ausschließen zu können. Für Gläubiger gilt dies gleichermaßen, da eine vorschnell akzeptierte Befriedigung oder Sicherheit nicht nur zur Reduzierung der Insolvenzmasse und somit zu zivilrechtlichen Konsequenzen führen kann, sondern darüber hinaus auch strafbewehrt sein kann.

Bereits im Vorfeld der Insolvenz ist es daher notwendig, mit betriebswirtschaftlichem Kalkül und rechtlichem Fachwissen die Situation zu analysieren und eine Strategie für ein rechtssicheres Vorgehen zu erarbeiten. Wir beraten Sie daher umfassend nicht nur im INSOLVENZSTRAFRECHT im engeren Sinne, den eigentlichen Insolvenzstraftaten, sondern auch im weiteren Sinne, wie arbeits- oder steuerstrafrechtlichen Sachverhalten, um Sie in der Krise bestmöglich vor weiteren Verlusten zu bewahren.

Ihre Ansprechpartner für Strafrecht

Während es bei der SPORTS Compliance darum geht, (ggf. sogar strafbare) Rechtsverstöße von Verbänden, Vereinen und Sportlern zu verhindern (Prävention), was übrigens auch für sanktionsbewehrte Verstöße gegen verbandsinternes Recht gilt, bewegt man sich im Bereich des STRAFRECHTS auf dem Feld der Repression, sei es mittels verbandsinterner oder durch staatliche Sanktionen. In Betracht kommen hier z.B. Wettbewerbsmanipulationen, Korruption, Wettbetrug, Steuerhinterziehung, Doping- und Betäubungsmittelverstöße sowie z.T. sogar Straftaten gegen Leib und Leben u.v.a.m. Ein rein verbandsinterner Verstoß ist demgegenüber beispielsweise die Nichtwahrnehmung von Gewinnchancen, sofern diese im einschlägigen verbandsinternen Regelwerk sanktioniert ist. Die Verteidigung vor Verbands- und ordentlichen Gerichten übernehmen Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn und Dr. Dr. Bernd Josef Fehn, F.TLE.

Ihre Ansprechpartner für Strafrecht

Zum ARBEITSSTRAFRECHT gehören neben dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt auch Tatbestände wie Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung von Ausländern und illegale Überlassung von Arbeitnehmern. Hierbei werden in unserem Beraterteam vorhandene vormalige Berufserfahrungen etwa als Führungskraft des Zolls und als Herausgeber und Autor des Handkommentars zum seinerzeitigen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und Autor eines Leitfadens zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit für Ihre Verteidigung nutzbar gemacht.

Das STEUERSTRAF- und –ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT ist in der Abgabenordnung geregelt. Gemeinhin bekannt ist die Steuerhinterziehung. Demgegenüber ist der Bannbruch — eine Zollstraftat — eine untypische Steuerstraftat. Besonderheiten bestehen auch hinsichtlich der finanzbehördlichen Strafverfolgungs-, Fahndungs- und Prüfungsorgane. Ohne deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse im Detail zu kennen, insbesondere deren Grenzen aufzeigen zu können, ist eine erfolgreiche Verteidigung nicht möglich. Besondere Expertise erfordert die Anfertigung einer Selbstanzeige, die zu einer Straflosigkeit nach begangener Steuerhinterziehung führen kann, wenn sie korrekt erstellt und rechtzeitig eingereicht wird.

Ihre Ansprechpartner für Strafrecht

Zentrale Themen des MEDIZINSTRAFRECHTS, dessen Bedeutung stetig zunimmt, sind beispielsweise Rechtsfragen der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte (einschließlich Fragen der ordnungsgemäßen Aufklärung und Einwilligung der Patienten, der Sterbehilfe und zum Schwangerschaftsabbruch), zum Schutz von Embryonen und Stammzellen sowie zur ärztlichen Schweigepflicht. Aber auch wirtschaftsstrafrechtliche Fragestellungen nehmen einen breiten Raum ein. Hierzu gehören z.B. der Abrechnungsbetrug, die Untreue durch Vertragsärzte, die Korruption im Gesundheitswesen und die Steuerhinterziehung. Wir vertreten ausschließlich die Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen wie z.B. Ärzte, Therapeuten, Pfleger und Hebammen. Patienten vermitteln wir gerne an kompetente Ansprechpartner aus unserem Netzwerk.

Die Leiter der medizinstrafrechtlichen Abteilung innerhalb des medizinrechtlichen Dezernats verfügen beide durch ihr Promotionsstudium in Theoretischer Medizin über profunde Fachkenntnisse, die neben der Expertise unserer medizinischen Beiräte zu einer erfolgreichen Verteidigung beitragen. Im Vorfeld einer strafbaren Handlung bieten wir zur Vermeidung von sanktionsbewehrten Rechtsverstößen umfassende Compliance-Beratung an.

Ihre Ansprechpartner für Medizintrafrecht

Das VERKEHRSSTRAFRECHT (z.B. Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs) erfordert eine kluge Verteidigung und im Verkehrszivilrecht geht es beispielsweise um Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall und um Vertragsrecht (wie etwa beim Autokauf oder Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die daraus folgenden Gewährleistungsansprüche). Die vermutlich höchste Relevanz hat aber das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, mit dem der Erlass von Bußgeldbescheiden, Fahrverbote und Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) als staatliche Sanktionen auf Fehlverhalten normiert werden.

 Gerade hier hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass das Interesse des Staates an der Bewältigung dieses „Massengeschäfts“ zu einer recht unkritischen Übernahme der Ergebnisse von softwaregenerierten Messungen zu Lasten des Bürgers geführt hat („standardisierte Messverfahren“). Vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden rasanten Entwicklung künstlicher Intelligenz kann man nur dazu aufrufen, sich die Beurteilung durch einen erfahrenen Fachanwalt nicht nehmen zu lassen.

Ihre Ansprechpartner für Verkehrs(straf)recht

Compliance

Unter COMPLIANCE-Gesichtspunkten ist es allemal besser, strafrechtlich relevante Verstöße im Vorfeld einer Sanktion zu vermeiden. Die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien sind für Unternehmen aller Art essenziell. Wir stellen sicher, dass das Unternehmen rechtmäßig handelt, um dessen rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Dazu bedarf es der Entwicklung, Umsetzung und Aktualisierung interner Kontrollen und Systeme, um Verstöße zu verhindern oder nachträglich durch Internal Investigations aufzudecken. Wir helfen Ihnen bei der Sicherstellung der Befolgung aller für Sie relevanten Gesetze.

Hierfür wirken wir bei der Implementierung und Überwachung von internen Richtlinien und Verfahren mit, die auch über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen können. Ein weiteres Feld der Compliance ist die proaktive Identifizierung und Minderung von Risiken, die durch Compliance-Verstöße entstehen können, um Strafverfolgung, Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden. In der Folge kommt es zum Einsatz von Compliance-Management-Systemen (CMS) zur Planung, Steuerung und Überwachung von Compliance-Aktivitäten. Hierzu verfügt unsere Kanzlei auch über eine fundierte Spezialisierung im Datenschutzrecht mit besonderem Fokus auf Compliance-Strukturen, Governance-Prozessen und der Aufklärung datenschutzbezogener Pflichtverletzungen.

Wir begleiten Sie bei der Implementierung belastbarer Audit-Systeme einschließlich Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepte, Melde- und Dokumentationsverfahren sowie interner Richtlinien und Kontrollmechanismen. Auch insoweit liegt ein besonderer Schwerpunkt auf der rechtssicheren Durchführung und Begleitung interner Untersuchungen sowie der Bewertung möglicher Pflicht- und Organisationsverstöße, bei denen datenschutzrechtliche Fragestellungen regelmäßig mit strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten verschmelzen. Dies umfasst u.a. die Analyse von Datenzugriffen, den Umgang mit personenbezogenen Daten, die Beweissicherung in digitalen Umgebungen und die Abstimmung interner Ermittlungsmaßnahmen mit Betriebs- und Compliance-Strukturen.

Unsere Erfahrungen in hochregulierten Branchen ermöglichen uns eine präzise Einschätzung versicherungsrelevanter Haftungsfragen — vom Datenschutzvorfall bis zu compliance-kritischen Sachverhalten. Dabei kombinieren wir juristische Spezialisierung mit technischem Verständnis für moderne Datenverarbeitungsprozesse, um Sie präventiv wie forensisch strategisch zu begleiten.

Sportrecht

Das SPORTRECHT befasst sich mit Verfahren der Sportschiedsgerichtsbarkeit sowie mit deren Verhältnis zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, mit der Erstellung von Spieler- und Prämienverträgen z.B. im Profi-Fußball oder dem Leasing von Sportpferden im Reitsport. Neben dem Sportarbeitsrecht nehmen im Sportbereich das Vereins- und Gesellschaftsrecht sowie das Steuerrecht eine wichtige Rolle ein. Gerade bei gemeinnützigen Sportvereinen stellt sich häufig die Frage der Zuordnung von Einnahmen in die steuerlichen Sphären und hier insbesondere von Einnahmen aus der Vermögensverwaltung und aus dem Zweckbetrieb versus Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäfts-betrieb. Weiterhin ist das Medizinrecht ein wichtiger Teilbereich des Sportrechts, z.B. in Bezug auf das Gesetz gegen Doping im Sport (AntiDopG), das Betäubungsmittelgesetzt (BtMG) und das Arzneimittelgesetz (AMG).

Als Sozietät sind wir Rechtspartner der SC FORTUNA KÖLN Spielbetriebs GmbH, die wir u.a. bei der Gestaltung von Spieler- und Prämienverträgen sowie bei zahlreichen weiteren Rechtsfragen begleiten. Unser Gründungspartner Prof. Dr. Dr. Karsten hat außerdem während seiner Tätigkeit als Syndikusanwalt der BAYER AG die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH, u.a. in marken- und lizenzrechtlichen Fragen betreut. Darüber hinaus sind wir Rechtsberater des DEUTSCHEN GALOPP e.V. und Good Governance-Beauftragte des TRAKEHNER VERBANDES E.V.

 

Sie sind Organ oder Vertreter eines Sportvereins oder Sportverbandes, Profi-Sportler, Spielerberater oder Spielervermittler? Sie suchen einen Spielerberater? Sie haben in diesem Zusammenhang rechtliche Fragen? Sprechen Sie uns an!

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir auf Arbeitgeberseite im Individual- und Kollektivarbeitsrecht gerichtlich und außergerichtlich. Wir gestalten Verträge und setzen Entscheidungen von Arbeitgebern mit unternehmerischem Blickwinkel in die Praxis um. Neben Vertragsgestaltungen und Fragen im Zusammenhang mit arbeitgeberseitigen Entscheidungen begleiten und planen wir unternehmerische Strukturentscheidungen von der Idee bis zu der Umsetzung. Daneben decken wir die Kernbereiche des Arbeitsstrafrechts ab. Hierzu gehört nicht nur das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (s. im Einzelnen unter Arbeitsstrafrecht).

Ihr Ansprechpartner für Arbeistrecht

MEDIZIN(STRAF)RECHT

Wir sind ausgewiesene Experten im MEDIZINRECHT und im MEDIZINSTRAFRECHT. Wir beraten ausschließlich auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker sowie Arzneimittel- und Medizinprodukte-Hersteller und arbeiten eng mit Haftpflichtversicherern zusammen bzw. werden für Leistungserbringer in deren Auftrag tätig.
Im STATIONÄREN BEREICH beraten wir ebenfalls im Haftungsrecht, Medizinprodukterecht, Forschungsrecht, Krankenhausrecht und begleiten Strukturmerkmalsprüfungen.

Im AMBULANTEN SEKTOR beraten wir im Zahnarzt- und Arzthaftungsrecht, (zahn)ärztlichen Gebührenrecht, (zahn)ärztlichen Berufsrecht, Heilmittelwerberecht, Kassenarztrecht, Kassenzahnarztrecht einschließlich aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Institut des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) und des Zahnmedizinischen Versorgungszentrums (ZMVZ). Darüber hinaus beraten wir Sie bei Änderungen der Gesellschafterstruktur und Gesellschaftsform einer Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) und MVZ Trägergesellschaft sowie bei Praxisverkäufen. Außerdem vertreten wir Sie bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

 

Über eine besondere Expertise verfügen wir zudem in sämtlichen Rechtsfragen der Telemedizin (DIGITAL HEALTH) und des medizinischen Datenschutzrechts.

Verfassungsrecht

Wir betreuen verfassungsrechtliche Mandate vor dem Bundesverfassungsgericht und vor den Verfassungsgerichtshöfen der Länder bzw. den Landesverfassungsgerichten. Dies gilt für organschaftliche Verfassungsstreitverfahren, Normenkontrollverfahren und für individuelle Verfassungsbeschwerden. Insbesondere unsere beiden Gründungspartner Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn und Dr. Dr. Bernd Josef Fehn, F.TLE, verfügen durch zahlreiche Veröffentlichungen zum einen über eine ausgeprägte rechtswissenschaftliche Expertise im Verfassungsrecht und zum anderen über eine langjährige forensische und lehrende Erfahrung im Verfassungsrecht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn ist zudem Mitglied des Ausschusses „Verfassungsrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer und aufgrund dieser berufspolitischen Tätigkeit sowie in diesem Rahmen von ihm abgefasster Voten gemäß § 27a Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Stellungnahmen sachkundiger Dritter) bestens für die Führung verfassungsrechtlicher Verfahren qualifiziert und bestens mit der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertraut.

Ihre Ansprechpartner für Verfassungsrecht

Auszeichnungen

Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn

MAGAZIN FINANCE MONTHLY IN DER KATEGORIE „MEDICAL LAW, GERMANY“: „MEDICAL LAWYER OF THE YEAR”

ACQ5 ANNUAL AWARD PROGRAMS GLOBAL AWARDS 2020 MEDICAL LAWYER OF THE YEAR – GERMANY CRIMINAL LAW FIRM OF THE YEAR – GERMANY

CORPORATELIVEWIRE GLOBAL AWARDS 2020/21 AWARD GEWINNER: PROF. DR. DR. KARSTEN FEHN – MEDICAL LAWYER OF THE YEAR

2020 CORPORATE EXCELLENCE AWARD: 2020 LEADING CRIMINAL LAW EXPERT, GERMANY

INTERCONTINENTAL FINANCE & LAW TOP 100 LEADING FIRMS 2020: FEHN | LEGAL CORPORATE INTL. GLOBAL AWARDS WINNER 2021

GLOBAL LAW EXPERTS: LISTE DER EMPFOHLENEN RECHTSANWÄLTE

Referenzen

Nachfolgend finden Sie eine auszugsweise Aufstellung – anonymisiert und nur, soweit diese Verfahren durch die Presse bereits öffentlich bekannt geworden sind – von prominenten Strafverfahren, in denen Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Fehn als Rechtsanwalt bzw. als Verteidiger tätig war.

Wir sind Rechtspartner des SC Fortuna Köln und beraten „Die Fortuna“ ins-besondere in Rechtsfragen rund um Spieler- und Prämienverträge, Sponsoringverträge, das Vereinsrecht u.v.m.


Mehr als 8500 für Ärzte und Krankenhäuser geführte außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Medizin- und Arzthaftungsrecht


Beratung des DFB e.V. in steuer(straf)rechtlichen Fragen


Verteidigung im sog. Cum-Ex-Komplex


Verfahren gegen Verantwortliche der Sparkasse Köln/Bonn, betreffend diverse Investitionsentscheidungen


Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Ford-Korruptionsaffäre


Verteidigung in dem Verfahren gegen Ärzte/Gesellschafter der Laborgemeinschaft Köln/Bonn


Verteidigung im Limburger Oralchirurgen-Prozess wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung im Rahmen einer ambulanten Operation


Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Kölner Parteispenden-Affäre


Verteidigung in dem Verfahren betreffend die sog. Lustreisen-Affäre gegen Verantwortliche einzelner Energieversorger und Kommunalpolitiker


Verteidigung in dem Verfahren betreffend den sog. Kölner Müllskandal


Betreuung wegen des Verfahrens wegen Marktrücknahme des Cholesterinsenkers Lipobay/Baycol als Syndikusanwalt der Bayer AG und später als Individualverteidiger


Verteidigung im Zusammenhang mit Betriebsunfällen


zahlreiche Individualverteidigungen von Unternehmensverantwortlichen, (leitenden und selbstständigen) Ärzten, Zahnärzten und Veterinären sowie Privatpersonen


strafrechtliche und organisatorische Compliance-Beratungen


regelmäßige Gutachtertätigkeiten, z.B. für das Universitätsklinikum Aachen (med-on-@ix, TemRas, EMuRgency, SMS-Retter etc.), in notfallmedizinischen Fragen für einen Berufsverband, zu Fragen der Luftrettung für einen großes deutsches Luftrettungsunternehmen sowie zu zahlreichen medizinstrafrechtlichen und wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen im Auftrag verschiedener Unternehmen und Organisationen

DIE TÄTIGKEIT VON HERRN PROF. DR. DR. FEHN ALS VERTEIDIGER UND ANWALTLICHER BERATER WIRD BEGLEITET VON ZAHLREICHEN VORTRAGSVERANSTALTUNGEN

z.B. an der Polizeiführungsakademie bzw. der Deutschen Hochschule der Polizei, der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, an Universitäts- bzw. Universitätszahnkliniken (Frankfurt am Main, Aachen, Witten-Herdecke), auf dem Deutschen Zahnärztetag, vor Ärztekammern, in ärztlichen Qualitätszirkeln, an der Malteser-Schule, Bundeskongresse Rettungsdienst und Leitstelle usw.

Hinzu kommen zahlreiche VERÖFFENTLICHUNGEN von Herrn Prof. Dr. Dr. Fehn in Gestalt von Büchern, Buchbeiträgen, Aufsätzen in Fachzeitschriften (z.B. wistra, MedR, GesR), die Beachtung in der Rechtsliteratur und bis in die Rechtsprechung des BGH gefunden haben (BGHZ 153, 269, 274; OLG Nürnberg, OLGR 2001, 225).