Mehrere Rechtsgebiete – Eine durchgehende Expertise
Wir sind eine vornehmlich auf das Wirtschafts-, Steuer- und Medizinstrafrecht spezialisierte Kanzlei. Da das Strafrecht aber in der Regel nur die „Klammer“ um die materiell zugrundeliegenden Rechtsgebiete bildet, ist eine fundierte Expertise in diesen weiteren Rechtsgebieten unerlässlich. Darüber hinaus ergeben sich sodann wiederum Querverbindungen zwischen den jeweiligen Rechtsgebieten.
Vor diesem Hintergrund kann eine erfolgreiche Verteidigung im Medizinstrafrecht nicht ohne vertiefte Kenntnisse im gesamten Medizinrecht erfolgen. Aus diesem Grund beraten wir im materiellen Medizinrecht selbst (z.B. Gründung und Abwicklung von Berufsausübungsgemeinschaften, Gebührenrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfungen), auch soweit es speziell zivil- (Arzthaftung, Praxisverkäufe) oder öffentlich-rechtlich (Approbations- und Berufsrecht, Apotheken- und Krankenhausrecht) geprägt ist.
Gleiches gilt für das verwaltungsakzessorische Strafrecht (z.B. Umweltdelikte, Betäubungsmittelstrafrecht) und das mit dem Strafrecht verwandte Ordnungswidrigkeitenrecht. Auch insoweit bieten wir Ihnen gerne Beratung und Vertretung an.
Dass eine steuerstrafrechtliche Verteidigung nur möglich ist, wenn das materielle Steuerrecht beherrscht wird, liegt auf der Hand. Vor diesem Hintergrund übernehmen wir in ausgewählten Fällen auch die Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen Angelegenheiten einschließlich der Verfahrensführung vor den Finanzgerichten, deren Rechtsprechung wiederum für die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Steuerstrafsachen häufig von fundamentaler Bedeutung ist.
Unsere Beratung im Sportrecht wiederum resultiert daraus, dass das Sportstrafrecht angesichts des bedeutenden Wirtschaftsfaktors, den der (professionelle) Sport inzwischen darstellt, einen Nischenbereich des von uns betreuten Wirtschaftsstrafrechts darstellt. Hinzu kommen spezielle strafrechtliche, aber auch medizinrechtliche und betäubungsmittelrechtliche Fragen des Dopings sowie steuerrechtliche Fragen, denen sich wirtschaftsstarke Verbände ebenso wie gemeinnützige Sportvereine immer mehr ausgesetzt sehen.
Fragen der Compliance durchziehen schließlich alle genannten Rechtsgebiete und betreffen letztendlich und zunehmend Unternehmen des Mittelstandes ebenso wie Großunternehmen, Verbände und Vereine. Als Schlagworte sind hier nur das in Zukunft – in welcher Form auch immer – zu erwartende Unternehmensstrafrecht, das Hinweisgeberschutzgesetz, das Lieferkettenschutzgesetz, die strafrechtliche und zivilrechtliche Organisationsverantwortung usw. zu nennen.
In Bezug auf diese Expertisen gehören zu unserem Leistungsangebot außergerichtliche und präventive (Organisations-) Beratungen, die Erstellung von Rechtsgutachten und selbstverständlich die Vertretung gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten sowie die strafrechtliche Verteidigung.