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Krankheit durch Luftverschmutzung und Individualrechte

Die europäischen Grenzwerte zur #Luftverschmutzung verleihen Einzelnen laut Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (#EuGH) vom 22.12.2022 (Rechtssache C-61/21) keine individuellen Rechte. Wer wegen #Luftverschmutzung krank wird, kann sich nicht auf die europäischen Richtlinien zur #Luftqualität berufen. Damit stellt sich der EuGH gegen die Schlussanträge der Generalanwältin. Häufig folgt er ihnen, dieses Mal jedoch nicht.

Obwohl es sich um EU-weite #Grenzwerte handelt, ist der #EuGH der Auffassung, dass die #Luftqualitätsrichtlinien ausschließlich die #EU-Staaten verpflichteten. Diese Verpflichtungen gingen aber nicht mit der Zuweisung individueller Rechte einher. Die Haftung eines #EU-Staates könne sich allein aus nationalen Normen ergeben. Überdies müsse jeder Einzelne das Recht haben, von den nationalen Behörden ein aktives Tätigwerden gegen die #Luftverschmutzung etwa mit einem #Luftreinhaltungsplan zu verlangen.

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