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Q-Siegel der #Bundesrechts-anwaltskammer für die Partner von #FEHN_Legal

19. April 2023

Prof. Dr. Dr. Karsten Fehn und Dr. Dr. Bernd Josef Fehn haben das Fortbildungszertifikat „Q“ der #BRAK erworben. Regelmäßige Fortbildung ist ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen und wird deshalb auch von der #Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der anwaltlichen Grundpflichten benannt. Mit dem „#Q_Siegel“ bescheinigt die BRAK, dass dieser Pflicht zur #Fortbildung in besonderer Weise, d.h. über die allgemeine Fortbildungspflicht und unabhängig von der Fortbildungspflicht nach der #Fachanwaltsordnung (#FAO) überobligatorisch nachgekommen wurde.

Voraussetzung für die Verleihung des „Q-Siegels“ ist der Nachweis bestimmter Fortbildungsaktivitäten. So müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 360 Fortbildungs-Punkte in den Modulen materielles #Recht, #Berufsrecht (einschließlich #Kostenrecht und #Berufshaftpflicht), #Verfahrensrecht, #Prozessrecht sowie Betriebs-, Personal- oder #Verhandlungsführung erarbeiten. Dabei entsprechen 10 Punkte 1 Zeitstunde. Bei der Zertifizierung werden die Teilnahme an Seminaren und Fachveranstaltungen ebenso angerechnet wie ein #Fernstudium, eine Prüfertätigkeit oder das Veröffentlichen von #Fachartikeln. Zusätzlich können über Besuche von #Qualitätszirkeln und Gesprächskreisen sowie das #Eigenstudium Punkte erworben werden.

Wir bei FEHN Legal legen besonderen Wert auf die Fortbildung aller unserer Kollegen sowie auf die Ausbildung junger Kollegen. So haben wir einen regelmäßigen internen Qualitäts- und Fortbildungszirkel eingerichtet, nehmen regelmäßig an externen Fortbildungsveranstaltungen teil, treten ebenso regelmäßig als Referenten auf fachlich relevanten Veranstaltungen auf und veröffentlichen zahlreiche Fachartikel insbesondere aus den Bereichen #Wirtschaftsstrafrecht, #Steuerstrafrecht, #Medizinstrafrecht, #Medizinrecht und #Steuerrecht.

Weitere Information zum Q-Siegel finden sich bei: BRAK und LTO